ASL-Crimptechnik GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir werden ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen tätig und widersprechen anders lautenden Bedingungen.

Die Firma ASL Crimptechnik GmbH (im folgenden ASL genannt) entwickelt, fertigt Werkzeuge und Vorrichtungen für die kabelverarbeitende Industrie.
ASL verkauft Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Verbrauchsgüter für die Kabeltechnik
ausschließlich an Unternehmen i.S.d. §14 BGB (im folgenden Besteller genannt). Darüber hinaus bietet ASL branchenspezifische Schulungen und Beratungen als Serviceleistungen an.

§ 1   Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne von §310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers oder Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte oder Aufträge mit dem Besteller bzw. dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Der Besteller erklärt sich beim Erstauftrag damit einverstanden, dass diese AGB auch für Folgeaufträge gelten sollen, ohne dass eine erneute Bezugnahme erforderlich ist. Ergänzende Regelungen bedürfen im Einzelfall der Schriftform.

 § 2   Angebot und Vertragsabschluss 
(1) Sofern eine Bestellung durch den Besteller als Angebot gemäß §145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
(2) Ergibt sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderslautendes, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.
(3) Wir behalten uns eine Berichtigung und/oder Nachberechnung vor, falls offensichtliche Irrtümer und Abweichungen in Preislisten, Rechnungen oder Bestätigungen ursächlich sind. Die Gefahr von Übermittlungsfehlern trägt der Besteller.
(4) Wir behalten uns an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Kostenanschlägen und sonstigen Unterlagen die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als 'vertraulich' bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unsere ausdrückliche Zustimmung. Zu Angeboten gehörende Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
(5) Soweit uns Unterlagen wie Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen seitens des Bestellers abzugeben sind, haftet der Besteller für inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit. Wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung durchzuführen. Der Besteller haftet dafür, dass durch Verwendung solcher Unterlagen Rechte Dritter nicht verletzt werden und hat uns gänzlich von allen durch eine derartige Rechtsverletzung entstehenden Nachteile frei zu stellen.

§ 3   Leistungspflichtumfang
(1) Unsere schriftliche Auftragsbestätigung, wenn diese erstellt wurde, ist bezüglich Inhalt und Umfang unserer Lieferungen oder Leistungen maßgebend.
(2) Eine von unserer Auftragsbestätigung abweichende Konstruktion oder der Einsatz anderer Materialien ist uns vorbehalten, sofern hierdurch keine Verschlechterung des Liefergegenstandes eintritt.
(3) Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, als dieses gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist. Sämtliche Aufwendungen für solche Einrichtungen sind im Preis noch nicht enthalten, soweit diese in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich angegeben worden sind.
(4) Der Besteller ist verpflichtet, uns die am Aufstellungsort gültigen Vorschriften über Umwelt- und Unfallschutz rechtzeitig mitzuteilen. Für die Einhaltung der am Aufstellungsort geltenden Vorschriften über Umwelt- und Unfallschutz ist der Besteller verantwortlich.

§ 4   Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Wenn keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
(3) Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.
(4) Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(5) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis der Ware oder der Preis für erbrachte Dienstleistung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
(5)
Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Überschreitungen von Zahlungsfristen berechnen wir Verzugszinsen gem. den aktuell gültigen gesetzlichen Zinsen sowie eine zusätzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro. Die gesetzlichen Zinsen betragen derzeit 9% über dem veränderlichen Basiszinssatz der Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist uns vorbehalten.
(6) Alle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstehenden Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben gehen zu Lasten des Bestellers. Insbesondere hat der Besteller für behördliche Genehmigungen, wie z.B. Einfuhrgenehmigungen, auf seine Kosten selbst zu sorgen.

§ 5   Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Dieses sind insbesondere bei Fertigung nach Muster die fristgerechte Bereitstellung der Muster in verwendbarer Qualität. Kommt der Besteller dieser Pflicht nicht nach, verlängert sich die Lieferfrist mindestens um diese kundenseitig geschuldete Verzugszeit. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche nach 14 Tagen Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
(5) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferbedingungen wesentlich erschweren und unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen und Fabrikationsstörungen im Produktionsbereich, Verzögerung oder Unmöglichkeit der Herstellung infolge unvermeidbaren Rohstoffmangels - und sonstige Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Ebenso berechtigen uns Ereignisse höherer Gewalt, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen uns resultiert daraus nicht, gleichgültig ob der Kunde Besteller oder Auftraggeber ist. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

§ 6   Entgegennahme von Lieferungen und Teilieferungen
(1) Gelieferte Gegenstände - auch wenn diese unwesentliche Mängel aufweisen - sind vom Besteller unbeschadet der Rechte nach § 9 entgegenzunehmen.
(2) Grundsätzlich sind
wir im zumutbaren Umfang auch zu Teillieferungen berechtigt. Eine Abweichung hiervon bedarf grundsätzlich der Schriftform und ist unsererseits bei jedem Einzelauftrag gegenüber dem Besteller anzuzeigen.
§ 7   Gefahrübergang bei Versendung
(1) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
(2)
Auf Wunsch des Bestellers wird die Sendung auf seine Kosten durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
§ 8   Geheimhaltungspflicht von ASL
ASL ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden – gleichgültig ob Besteller oder Auftraggeber – erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
§ 9   Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff-Herstellerregress / Beanstandungen
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Sofern keine gegenteiligen Gewährleistungsfrist schriftlich vereinbart sind, verjähren etwaige Mängelansprüche in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Bei Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist wie beim Kaufvertrag 12 Monate. Es besteht keine Gewährleistung, sei sie ausdrücklich oder stillschweigend, für alle schöpferischen Werke, für kundenspezifischen Dokumente und für Medien aller Art. Der Kunde ist verpflichtet bei Abgabe diese auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Inhalt zu prüfen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Sollte es sich beim Verkauf um gebrauchte Güter handeln, wird die Sachmängelhaftung ganz ausgeschlossen. Die Kaufsache wurde vom Besteller gekauft, wie gesehen bzw. wie von ASL beschrieben und dokumentiert, und es besteht keine Gewährleistung.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, d.h. dass mindestens zwei Versuche zur Nachbesserung fehlgeschlagen sind oder die Nacherfüllung dem Besteller unzumutbar ist, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Wünscht der Auftraggeber gestalterische Änderungen nach Werksablieferung, die auf keiner handwerklichen Mängelrüge der kundenseitigen Vorgaben beruhen, sondern die einem veränderten gestalterischen Empfinden des Kunden entspringen, so bemüht sich ASL diese Abänderungswünsche auch nachträglich noch zu berücksichtigen. Es werden in diesem Fall die Mehrkosten der Änderungen grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet. Fremdkosten für eine Ersatzproduktion müssen dabei grundsätzlich an den Kunden weitergegeben werden. Expresszuschläge bleiben vorbehalten.

§ 10   Verwertungsgesellschaften
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von ASL verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese an ASL gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
§ 11   Leistungen Dritter
Von ASL eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der ASL. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von ASL eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 6 Monate ohne Mitwirkung von ASL weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen. Eine hiervon abweichende Bestimmung ist immer in Schriftform notwendig und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von ASL.
§ 12   Sonstiges und Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen ist unser Geschäftssitz in Fürth/Bayern, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.